Medizin- und Pflegerecht

Gesundes Recht.

Wir beraten und vertreten Sie gern in allen Lebenslagen, die mit der medizinischen Behandlung und Pflege von Menschen in Verbindung stehen, sei es als Patient*in, Empfänger*in von Pflegeleistungen oder Leistungserbringer.

Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen unterstützen wir auch bei der rechtssicheren Ausgestaltung aller Pflege- und Behandlungsabläufe.

Wir beraten auch bei der sicheren rechtlichen Ausgestaltung von selbstorganisierten Wohngemeinschaften von Menschen mit Pflegebedarf.

Dabei sind folgende Rechtsgebieten berührt:

Pflegerecht, Medizinrecht, Sozialrecht (Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialleistungen), Heimrecht, Pflegedienstrecht, Betreuungsrecht

Ein besonderes Anliegen ist es uns beim Verfassen von rechtssichern Patientenverfügungen zu unterstützen, wodurch sich Ihre Wünsche im Hinblick auf medizinische Behandlung vorsorgend und verbindlich festlegen lassen.